21 U 17/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-26, 21 U 17/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 21 U 17/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-26
Aktenzeichen: 21 U 17/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0626.21U17.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 21. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 15. November 2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Essen dahin abgeändert, dass die Klage dem Grunde nach gerechtfertigt ist.
Wegen der Entscheidung über die Höhe des Anspruchs wird das Verfahren unter Aufhebung des Urteils und des ihm zugrundeliegenden Verfahrens - auch zur Entscheidung über die Kosten des Berufungsrechtszuges - an das Landgericht zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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