10 UF 12/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-25, 10 UF 12/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-25, 10 UF 12/08
10 UF 12/08Obergericht25.06.2008
Regest
Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltsverpflichtung.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 12/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-25
Aktenzeichen: 10 UF 12/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0625.10UF12.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Sent für Familiensachen
Normen: § 323 ZPO, § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB
Leitsätze
Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltsverpflichtung.
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Recklinghausen abgeändert.
Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.587 € festgesetzt.
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