Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-25, 10 UF 12/08

10 UF 12/08Obergericht25.06.2008

Regest

Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltsverpflichtung.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 10 UF 12/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-25

Aktenzeichen: 10 UF 12/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0625.10UF12.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Sent für Familiensachen

Normen: § 323 ZPO, § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB

Leitsätze

Zu den Voraussetzungen der Abänderung einer auf der Zurechnung fiktiven Einkommens beruhenden Unterhaltsverpflichtung.

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. Januar 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts -Familiengericht- Recklinghausen abgeändert.

Die Klage wird auf Kosten des Klägers abgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 2.587 € festgesetzt.

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