Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-24, 4 Ss 220/08

4 Ss 220/08Obergericht24.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 220/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-24

Aktenzeichen: 4 Ss 220/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0624.4SS220.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Unter Verwerfung der Revision im Übrigen wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugrundeliegenden Feststellungen im Schuldspruch, soweit der Angeklagte der Nötigung schuldig gesprochen worden ist, sowie im Rechts-folgenausspruch aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere als Jugendge-richt tätige Abteilung des Amtsgerichts Paderborn zurückverwiesen.

Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird aufgehoben.

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