4 Ss 220/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-24, 4 Ss 220/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-24, 4 Ss 220/08
4 Ss 220/08Obergericht24.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 220/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 4 Ss 220/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0624.4SS220.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Unter Verwerfung der Revision im Übrigen wird das angefochtene Urteil mit den jeweils zugrundeliegenden Feststellungen im Schuldspruch, soweit der Angeklagte der Nötigung schuldig gesprochen worden ist, sowie im Rechts-folgenausspruch aufgehoben.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere als Jugendge-richt tätige Abteilung des Amtsgerichts Paderborn zurückverwiesen.
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis wird aufgehoben.
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