3 Ss 230/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-24, 3 Ss 230/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-24, 3 Ss 230/08
3 Ss 230/08Obergericht24.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss 230/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-24
Aktenzeichen: 3 Ss 230/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0624.3SS230.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird auf Kosten des Angeklagten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.