Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 6 U 48/08

6 U 48/08Obergericht19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 6 U 48/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 6 U 48/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0619.6U48.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 14.12.2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 775,64 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Es bleibt bei der Kostenentscheidung des Landgerichts für die erste Instanz.

Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Kläger 7 % und die Beklagten 93 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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