6 U 48/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 6 U 48/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 48/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-19
Aktenzeichen: 6 U 48/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0619.6U48.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen - das am 14.12.2007 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger weitere 775,64 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Es bleibt bei der Kostenentscheidung des Landgerichts für die erste Instanz.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen der Kläger 7 % und die Beklagten 93 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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