Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 4 Ss 226/08

4 Ss 226/08Obergericht19.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 226/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-19

Aktenzeichen: 4 Ss 226/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0619.4SS226.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB entfällt.

Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.

Jedoch wird die Gebühr um 1/3 ermäßigt; in diesem Umfang hat die Landeskasse die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

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