4 Ss 226/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 4 Ss 226/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 4 Ss 226/08
4 Ss 226/08Obergericht19.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 226/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-19
Aktenzeichen: 4 Ss 226/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0619.4SS226.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gem. § 64 StGB entfällt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt der Angeklagte.
Jedoch wird die Gebühr um 1/3 ermäßigt; in diesem Umfang hat die Landeskasse die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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