18 U 98/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-19, 18 U 98/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 18 U 98/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-19
Aktenzeichen: 18 U 98/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0619.18U98.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Zivilsenat
Normen: § 425 Abs. 1 HGB
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 22.05.2007 verkündete Urteil der VI. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld - 15 O 60/07 - wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Es beschwert die Klägerin in Höhe von 6.030,60 Euro; die Revision wird nicht zugelassen.
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