31 U 313/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-18, 31 U 313/06
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-18, 31 U 313/06
31 U 313/06Obergericht18.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 31 U 313/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-18
Aktenzeichen: 31 U 313/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0618.31U313.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 20.07.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.991,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.02.2005
Zug um Zug gegen Übertragung der Rechte aus der Fondsbeteiligung an der W GbR im Nennwert von 30.000 DM sowie Übertragung der Rechte aus dem Treuhandvertrag vom 15.07./25.08.2000 mit der D2 mbH zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Kläger nicht verpflichtet ist, die Darlehensforderung aus dem Kreditvertrag mit der Beklagten, Kreditvertragsnummer #####/####, vom 15.08.2000 nebst Zinsen zurückzubezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird in Abänderung des Beschlusses vom 22.11.2006 auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.
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