Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-18, 20 U 187/07

20 U 187/07Obergericht18.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 20 U 187/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-18

Aktenzeichen: 20 U 187/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0618.20U187.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 20. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 14. Juni 2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

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