Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-17, 4 U 16/08

4 U 16/08Obergericht17.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 16/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-06-17

Aktenzeichen: 4 U 16/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0617.4U16.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das am 30. November 2007 verkündete Urteil der I. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Der Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120.000,00 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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