34 U 261/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-17, 34 U 261/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-17, 34 U 261/07
34 U 261/07Obergericht17.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 34 U 261/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-17
Aktenzeichen: 34 U 261/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0617.34U261.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 34. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 04. September 2007 verkündete Ur-teil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufungsinstanz einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferinnen der Beklagten werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beschwer des Klägers übersteigt nicht 20.000,- €.
Die Revision wird nicht zugelassen
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