Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-13, 11 W 87/07

11 W 87/07Obergericht13.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 87/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 11 W 87/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0613.11W87.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 28.11.2007 wird der Beschluss der 10. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 07.11.2007 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. C2 aus C für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurteilen, an ihn 500,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Pro-zentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

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