Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-13, 11 W 85/07

11 W 85/07Obergericht13.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 11 W 85/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-13

Aktenzeichen: 11 W 85/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0613.11W85.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 05.11.2007 wird der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg abgeändert.

Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt U aus C zu den Bedingungen eines in B ansässigen Rechtsanwalts für den Antrag bewilligt, das beklagte Land zu verurtei-len, an ihn 2.420,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen und den An-tragsteller von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Ver-fahrensbevollmächtigten aus deren Kostenrechnung vom 13.06.2007 in Höhe von 272,87 € freizustellen.

Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.

Die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren ist auf die Hälfte zu ermäßigen.

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