4 Ss 197/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 4 Ss 197/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 4 Ss 197/08
4 Ss 197/08Obergericht10.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 197/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 4 Ss 197/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0610.4SS197.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte des Diebstahls in drei Fällen schuldig ist.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.
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