Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 4 Ss 197/08

4 Ss 197/08Obergericht10.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss 197/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-10

Aktenzeichen: 4 Ss 197/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0610.4SS197.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, daß der Angeklagte des Diebstahls in drei Fällen schuldig ist.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte.

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