3 Ss OWi 795/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 3 Ss OWi 795/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 3 Ss OWi 795/07
3 Ss OWi 795/07Obergericht10.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 795/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 795/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0610.3SS.OWI795.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Die Rechtsbeschwerde wird zu Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
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