Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 3 Ss OWi 795/07

3 Ss OWi 795/07Obergericht10.06.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 795/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-06-10

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 795/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0610.3SS.OWI795.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird zu Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen.

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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