24 U 67/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-10, 24 U 67/06
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 24 U 67/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-10
Aktenzeichen: 24 U 67/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0610.24U67.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 24. Zivilsenat
Tenor
Das am 24.05.2006 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Land¬gerichts Münster ist nach Rücknahme der Klage gegen die erstin¬stanzlichen Beklagten zu 1) bis 3) wirkungslos.
Die in zweiter Instanz gegen die Beklagte zu 4) erhobene Klage wird abgewie¬sen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits I. und II. Instanz.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinter-legung von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwen-den, wenn nicht die Beklagten vor der Voll¬streckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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