1 Ws 338/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-03, 1 Ws 338/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-06-03, 1 Ws 338/08
1 Ws 338/08Obergericht03.06.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 1 Ws 338/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: 1 Ws 338/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0603.1WS338.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Strafsenat
Tenor
Dem Angeklagten wird auf seine Kosten (§ 473 Abs. 7 StPO) von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gewährt.
Auf die Beschwerde des Angeklagten wird der Ordnungsgeldbeschluss des
Amtsgerichts Castrop-Rauxel vom 28. März 2008 aufgehoben.
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