4 Ws 143/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-29, 4 Ws 143/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-29, 4 Ws 143/08
4 Ws 143/08Obergericht29.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 143/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 4 Ws 143/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0529.4WS143.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten trägt die Landeskasse, § 473 StPO.
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