3 UF 53/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-29, 3 UF 53/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 53/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-29
Aktenzeichen: 3 UF 53/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0529.3UF53.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen
Tenor
Der Antrag des Beklagten vom 21.05.2008 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.
Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 zurückzuweisen. Er erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ggf. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.972,00 € festgesetzt.
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