Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-29, 3 UF 53/08

3 UF 53/08Obergericht29.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 UF 53/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-29

Aktenzeichen: 3 UF 53/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0529.3UF53.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Familiensachen

Tenor

Der Antrag des Beklagten vom 21.05.2008 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Berufungsverfahren wird zurückgewiesen.

Der Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 zurückzuweisen. Er erhält Gelegenheit zur Stellungnahme, ggf. Rücknahme der Berufung aus Kostengründen, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang dieses Beschlusses.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 3.972,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.