4 Ws 91/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-28, 4 Ws 91/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 91/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-28
Aktenzeichen: 4 Ws 91/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0528.4WS91.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Die Vergütung der Rechtsanwältin E2 als Zeugenbeistand wird auf insgesamt 223,72 € festgesetzt.
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