Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 9 W 11/08

9 W 11/08Obergericht27.05.2008

Regest

Zur Schmerzensgeldbemessung im Falle einer Schwangerschaft eines geistig behinderten Kindes durch sexuellen Missbrauch seines Vaters.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 W 11/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-27

Aktenzeichen: 9 W 11/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0527.9W11.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilsenat

Normen: § 253 Abs. 2 BGB

Leitsätze

Zur Schmerzensgeldbemessung im Falle einer Schwangerschaft eines geistig behinderten Kindes durch sexuellen Missbrauch seines Vaters.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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