9 W 11/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 9 W 11/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 9 W 11/08
9 W 11/08Obergericht27.05.2008
Regest
Zur Schmerzensgeldbemessung im Falle einer Schwangerschaft eines geistig behinderten Kindes durch sexuellen Missbrauch seines Vaters.
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 9 W 11/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 9 W 11/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0527.9W11.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilsenat
Normen: § 253 Abs. 2 BGB
Leitsätze
Zur Schmerzensgeldbemessung im Falle einer Schwangerschaft eines geistig behinderten Kindes durch sexuellen Missbrauch seines Vaters.
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beschwerdeführer auferlegt, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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