4 Ws 111/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 4 Ws 111/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 4 Ws 111/08
4 Ws 111/08Obergericht27.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 111/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 4 Ws 111/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0527.4WS111.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Strafsenat
Tenor
Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.
Der Vorwegvollzug der Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Landgerichts Münster vom 19. Dezember 2007 (11 KLs 290 Js 295/07 - 27/07) endet am 30. Juni 2008. Ab dem 1. Juli 2008 ist die Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu vollziehen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Landeskasse auferlegt, die auch die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers zu tragen hat.
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