4 U 14/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-27, 4 U 14/08
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 4 U 14/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-27
Aktenzeichen: 4 U 14/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0527.4U14.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung des weitergehen-den Rechtsmittels das am 5. Dezember 2007 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Rechtsanwälte S2, S3, H, S4, Dr. Y2-Y, Dr. Y, I-Platz, ####1 F 1.865,20 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.06.2007 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger ¼ und die Beklagte ¾.
Von den Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen der Kläger 1/7 und die Beklagte 6/7.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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