30 U 206/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-23, 30 U 206/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-23, 30 U 206/07
30 U 206/07Obergericht23.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 30 U 206/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-23
Aktenzeichen: 30 U 206/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0523.30U206.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 30. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.11.2007 verkündete
Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 4.004,23 € nebst Zinsen in Höhe
von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2007 zu zahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 77 % und der Beklagte 23 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 97 % und der Beklagte 3 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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