Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-23, 30 U 206/07

30 U 206/07Obergericht23.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 206/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-23

Aktenzeichen: 30 U 206/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0523.30U206.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 01.11.2007 verkündete

Urteil der Einzelrichterin der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Der Beklagte bleibt verurteilt, an die Klägerin 4.004,23 € nebst Zinsen in Höhe

von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.01.2007 zu zahlen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen die Klägerin 77 % und der Beklagte 23 %, von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin 97 % und der Beklagte 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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