Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-20, 3 Ws 198/08

3 Ws 198/08Obergericht20.05.2008

Regest

1. Zur Erheblichkeit zu erwartender Straftaten. 2. Zur Strafbarkeit nach § 40 SprenG bei Basteln einer "Rohrbombe" durch Einfüllung von Schwarzpulver aus Feuerwerkskörpern in ein Metallrohr.

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 198/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-20

Aktenzeichen: 3 Ws 198/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0520.3WS198.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Strafsenat

Normen: StPO § 126a, StGB § 63, SprenG §§ 40, 27

Leitsätze

Zur Erheblichkeit zu erwartender Straftaten.

Zur Strafbarkeit nach § 40 SprenG bei Basteln einer "Rohrbombe" durch Einfüllung von Schwarzpulver aus Feuerwerkskörpern in ein Metallrohr.

Tenor

Die (weitere) Beschwerde wird auf Kosten des Beschwerdeführers mit der Maßgabe verworfen, dass dringender Tatverdacht wegen einer Straftat nach

§ 310 StGB (Vorbereitung eines Explosionsverbrechens) nicht besteht.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.