20 U 148/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-14, 20 U 148/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-14, 20 U 148/07
20 U 148/07Obergericht14.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 20 U 148/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-14
Aktenzeichen: 20 U 148/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0514.20U148.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 6. Juni 2007 verkündete Urteil der Zivilkammer II des Landgerichts Detmold wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.