Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-09, 8 U 23/08

8 U 23/08Obergericht09.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 8 U 23/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-09

Aktenzeichen: 8 U 23/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0509.8U23.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Zivilsenat

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 14. Dezember 2007 wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

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