12 U 124/06•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-08, 12 U 124/06
Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-08, 12 U 124/06
12 U 124/06Obergericht08.05.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 12 U 124/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-08
Aktenzeichen: 12 U 124/06
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0508.12U124.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Siegen vom 22.09.2006 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.