11 U 15/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-07, 11 U 15/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 11 U 15/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-05-07
Aktenzeichen: 11 U 15/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0507.11U15.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das am 21. November 2006 verkündete Urteil des Einzelrichters der 6. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld ab-geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Dem Kläger wird gestattet, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe eines Betrages von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu voll¬streckenden Betrages leistet.
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