Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-06, 9 UF 33/07

9 UF 33/07Obergericht06.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 9 UF 33/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-06

Aktenzeichen: 9 UF 33/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0506.9UF33.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat für Familiensachen

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen.

Auf die Anschlussbeschwerde der Antragstellerin wird der angefochtene Beschluss hinsichtlich der Kostenentscheidung abgeändert. Die gerichtlichen Verfahrenskosten werden dem Antragsgegner auferlegt.

Die gerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstat-ten.

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