Oberlandesgericht Hamm, 2008-05-06, 1 Vollz (Ws) 154/08

1 Vollz (Ws) 154/08Obergericht06.05.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 1 Vollz (Ws) 154/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-05-06

Aktenzeichen: 1 Vollz (Ws) 154/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0506.1VOLLZ.WS154.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Strafsenat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

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