28 U 58/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-29, 28 U 58/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 58/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 28 U 58/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0429.28U58.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Wegen einer offensichtlichen Verwechslung werden die Entschei-dungsgründe des Senatsurteils vom 06. Dezember 2007 gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
-
Auf Seite 13 muss es zu Bstb. a statt „...,inwieweit die unter eige-ner Treuhandauflage auf das Notaranderkonto geleistete Zahlung der Bank gegenüber dem Kläger Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 BGB be-züglich des Kreditvertrages besaß, dh. ob sich die Bank trotz der unter Verstoß gegen ihre Treuhandauflagen erfolgten Auszahlung wegen der Rückzahlung des Kredites ausschließlich an den Kläger halten durfte oder mangels einer „Auszahlung“ des Kredites an den Kläger sich mit dem Notar oder der Verkäuferin auseinandersetzen musste“, richtiger Weise heißen: „...inwieweit die unter eigener Treuhandaufla-ge auf das Notaranderkonto geleistete Zahlung der Bank gegenüber dem Beklagten Erfüllungswirkung i.S.d. § 362 BGB bezüglich des Kreditvertrages besaß, dh. ob sich die Bank trotz der unter Verstoß gegen ihre Treuhandauflagen erfolgten Auszahlung wegen der Rück-zahlung des Kredites ausschließlich an den Beklagten halten durfte oder mangels einer „Auszahlung“ des Kredites an den Beklagten sich mit dem Notar oder der Verkäuferin auseinandersetzen musste.“
-
Auf Seite 14 Abs. 2 muss es statt, „...gemäß § 19 Abs. 1 S. 1
BNotO Regress nehmen oder nunmehr den Kläger als Darlehens-schuldner in Anspruch nehmen würde“, richtiger Weise heißen: „...gemäß § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO Regress nehmen oder nunmehr den Beklagten als Darlehensschuldner in Anspruch nehmen würde.“
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.