Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-29, 28 U 139/07

28 U 139/07Obergericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 139/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 28 U 139/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0429.28U139.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.08.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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