28 U 139/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-29, 28 U 139/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-29, 28 U 139/07
28 U 139/07Obergericht29.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 139/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-29
Aktenzeichen: 28 U 139/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0429.28U139.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das am 08.08.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn die Klägerin nicht zuvor Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.