Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-29, 24 U 99/06

24 U 99/06Obergericht29.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 24 U 99/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-29

Aktenzeichen: 24 U 99/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0429.24U99.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 24. Zivilsenat

Tenor

Die Berufungen gegen das am 13.09.2006 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Münster werden zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Beiden Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung eines Betrages in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Gegenseite vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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