Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-23, 30 U 204/07

30 U 204/07Obergericht23.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 30 U 204/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-04-23

Aktenzeichen: 30 U 204/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0423.30U204.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14.08.2007 verkündete Urteil der

Einzelrichterin der 8. Zivilkammer des Landgerichts Essen teilweise abgeän-

dert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin jeweils zum Ende eines jeden Monats 171,36 € zu zahlen, beginnend mit dem 31.03.2007 bis einschließlich 28.02.2009, und zwar Zug um Zug gegen Lieferung und Montage eines Getränkeautomaten aus der Baureihe „M“, Vorführgerät, zuzüglich Zubehör (Heißwassertaste, internes Tanksystem).

Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Abnahme des vorstehend bezeichneten Gerätes seit dem 29.11.2006 in Annahmeverzug befindet.

Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin 43 % und der Beklagte 57 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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