6 U 188/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-21, 6 U 188/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 188/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-21
Aktenzeichen: 6 U 188/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0421.6U188.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 26.07.2007 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Klägerin von weitergehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Fa. B2 GmbH, P-Straße, ####1 C in Höhe von weiteren 171,-- Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.03.2007 gemäß Mietwagenrechnung der Fa. B GmbH vom 27.12.2006 (Rechnungs-Nummer 151237) freizustellen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des zweiten Rechtszuges tragen die Klägerin 5/7 und die Beklagten 2/7. Hinsichtlich der Kosten des ersten Rechtszuges bleibt es beim angefochtenen Urteil.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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