Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-17, 4 Ws 77/08

4 Ws 77/08Obergericht17.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ws 77/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-17

Aktenzeichen: 4 Ws 77/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0417.4WS77.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die weitere Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus wird angeordnet.

Die Haftprüfung für die nächsten drei Monate wird erneut dem nach den allgemeinen Vorschriften dafür zuständigen Gericht übertragen.

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