6 U 12/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-10, 6 U 12/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 6 U 12/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-10
Aktenzeichen: 6 U 12/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0410.6U12.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilsenat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 17.10.2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 78.129,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.06.2005 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung ab-wenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutrei-benden Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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