5 Ss 126/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-10, 5 Ss 126/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-10, 5 Ss 126/08
5 Ss 126/08Obergericht10.04.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss 126/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-04-10
Aktenzeichen: 5 Ss 126/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0410.5SS126.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Strafsenat
Tenor
Die Revision wird - unter Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).
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