Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-10, 5 Ss 126/08

5 Ss 126/08Obergericht10.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss 126/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-10

Aktenzeichen: 5 Ss 126/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0410.5SS126.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Die Revision wird - unter Verwerfung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - gem. § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Angeklagte (§ 473 Abs. 1 StPO).

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