Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-08, 4 Ss OWi 134/08

4 Ss OWi 134/08Obergericht08.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 Ss OWi 134/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-08

Aktenzeichen: 4 Ss OWi 134/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0408.4SS.OWI134.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Strafsenat

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird als mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass das Fahrverbot entfällt.

Die Gebühr für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird um die Hälfte ermäßigt. In diesem Umfang hat die Staatskasse die dem Betroffenen im Rechtsseschwerdeverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu erstatten.

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