Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-03, 5 Ss 103/08

5 Ss 103/08Obergericht03.04.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 5 Ss 103/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-04-03

Aktenzeichen: 5 Ss 103/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0403.5SS103.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Strafsenat

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrundeliegenden Feststellungen

aufgehoben.

Das Verfahren wird eingestellt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der dem Angeklagten entstandenen

notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.

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