28 U 88/03•Oberlandesgericht Hamm, 2008-04-01, 28 U 88/03
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 88/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-04-01
Aktenzeichen: 28 U 88/03
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0401.28U88.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 06.03.2003 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auch insoweit zurückgewiesen, als sich die Klage gegen den Beklagten Rechtsanwalt C richtet.
Die Kosten des Berufungsverfahrens im ersten Durchgang werden soweit über diese noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist genauso wie die Kosten des Berufungsverfahrens im zweiten Durchgang und wie die Kosten des Revisionsverfahrens der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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