Oberlandesgericht Hamm, 2008-03-25, 18 W 31/06

18 W 31/06Obergericht25.03.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 18 W 31/06 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-03-25

Aktenzeichen: 18 W 31/06

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0325.18W31.06.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 18. Zivilsenat

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Einzelrichters der 4. Zivilkammer des Landgerichts Hagen vom 24.05.2006 aufgehoben.

Der zu den ordentlichen Gerichten beschrittene Rechtsweg ist zulässig.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu 3.250,00 € festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.