3 Ws 28/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 3 Ws 28/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ws 28/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 3 Ws 28/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.3WS28.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Strafsenat
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Angeklagten gegen den Beschluss der XIII.
kleinen Strafkammer des Landgerichts Essen vom 16.11.2006 wird auf ihre
Kosten (§ 473 Abs. 1 StPO) als unbegründet verworfen.
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der XIII. kleinen Strafkammer
des Landgerichts Essen vom 06.10.2006 wird auf Kosten der Angeklagten
(§ 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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