Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 3 Ss OWi 61/08

3 Ss OWi 61/08Obergericht28.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 61/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-28

Aktenzeichen: 3 Ss OWi 61/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.3SS.OWI61.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen

Tenor

Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 7 StPO) die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.

Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.

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