3 Ss OWi 61/08•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 3 Ss OWi 61/08
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 3 Ss OWi 61/08
3 Ss OWi 61/08Obergericht28.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 3 Ss OWi 61/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 3 Ss OWi 61/08
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.3SS.OWI61.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat für Bußgeldsachen
Tenor
Dem Betroffenen wird auf seine Kosten (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 7 StPO) die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt.
Der Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde wird auf Kosten des Betroffenen (§ 46 Abs. 1 OWiG, § 473 Abs. 1 StPO) als unzulässig verworfen.
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