28 U 138/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 28 U 138/07
Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-28, 28 U 138/07
28 U 138/07Obergericht28.02.2008
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 28 U 138/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-28
Aktenzeichen: 28 U 138/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0228.28U138.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 28. Zivilsenat
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das am 09. August 2007 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.