33 U 29/07•Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-27, 33 U 29/07
Gesamter Gesetzestext
Oberlandesgericht Hamm — 33 U 29/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-02-27
Aktenzeichen: 33 U 29/07
ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0227.33U29.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Zivilsenat
Normen: §§ 1361b II 2, 745 II BGB
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 26. September 2007 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen aufgehoben.
Der Rechtsstreit wird an das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht - Familiengericht - Hattingen abgegeben.
Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in genannter Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.