Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-27, 33 U 29/07

33 U 29/07Obergericht27.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 33 U 29/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-27

Aktenzeichen: 33 U 29/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0227.33U29.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 33. Zivilsenat

Normen: §§ 1361b II 2, 745 II BGB

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 26. September 2007 verkündete Urteil der 19. Zivilkammer des Landgerichts Essen aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird an das örtlich und sachlich zuständige Amtsgericht - Familiengericht - Hattingen abgegeben.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit in genannter Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.