Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-14, 4 U 135/07

4 U 135/07Obergericht14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 4 U 135/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: 4 U 135/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0214.4U135.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilsenat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.07.2007 verkündete Urteil der 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger ist nachgelassen, die Vollstreckung in Höhe von 115 % der zu vollstreckenden Beträge abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.