Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-14, 2 Ws 25/08

2 Ws 25/08Obergericht14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 2 Ws 25/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: 2 Ws 25/08

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0214.2WS25.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Strafsenat

Tenor

Die Kosten- und Auslagenentscheidung des Urteils der 2. kleinen Strafkammer des Landgerichts Hagen vom 25. Oktober 2007 (42 Ns 100 Js 404/05 (50/07)) wird dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte die Kosten der Nebenklage und die der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Angeklagte.

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