Oberlandesgericht Hamm, 2008-02-14, 28 U 97/07

28 U 97/07Obergericht14.02.2008

Gesamter Gesetzestext

Oberlandesgericht Hamm — 28 U 97/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-02-14

Aktenzeichen: 28 U 97/07

ECLI: ECLI:DE:OLGHAM:2008:0214.28U97.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 28. Zivilsenat

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 15. Mai 2007 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden den Klägern auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 115.990,65 € festgesetzt.

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